Gemeinnützige Organisationen

Gemeinnützige Organisationen

Die Beratung und Prüfung gemeinnütziger Organisationen wie beispielsweise Vereine, Verbände, Stiftungen und gGmbHs stellt eines unserer Spezialgebiete dar.

Wir beraten gemeinnützige Organisationen mit den verschiedensten Zwecken gemäß § 52 ff. AO in allen Größenordnungen. Zu unseren langjährigen Mandanten zählen große Mehrsparten-Sportvereine mit über 2.500 Mitgliedern und Stiftungen mit einem Stiftungskapital von über 100 Million Euro.

Wir unterstützen Sie bei der Erreichung Ihrer gemeinnützigen Ziele

Gemeinnützige Organisationen sind wesentliche Säulen unserer Gesellschaft, da sie Leistungen für die Allgemeinheit erbringen, die ansonsten aus wirtschaftlichen Gründen nicht erbracht werden könnten. Dies wird vielfach erst durch das ehrenamtliche und finanzielle Engagement von Unterstützern und durch öffentliche Förderungen, wie die Gewährung von steuerlichen Privilegien und Zuschüssen, möglich.

Kennzeichnend für gemeinnützige Organisationen ist die Steuerbefreiung bzw. -vergünstigung. Der Staat fördert außerdem die Abzugsfähigkeit von Spenden an solche Organisationen zugunsten des Spenders.

Mit der Inanspruchnahme der steuerlichen Privilegien gemeinnütziger Organisationen sind auch vielfältige Pflichten verbunden und Regeln zu beachten, die einem stetigen Wandel unterliegen. Die Aufrechterhaltung der Anerkennung als gemeinnützige Organisation im Sinne der Abgabenordnung (AO) durch die Finanzverwaltung ist von existenzieller Bedeutung für diese Organisationen und somit eine wichtige Aufgabe der gesetzlichen Vertreter, die deren ständige Aufmerksamkeit erfordert.

Wir unterstützen diese gesetzlichen Vertreter (z. B. den Vorstand), Stifter und Mitglieder von gemeinnützigen Organisationen ebenso bei der Planung und Steuerung wie bei der Erfüllung ihrer (steuer-)rechtlichen Verpflichtungen, sodass sie sich auf ihr Kernanliegen, die Verfolgung der satzungsmäßigen gemeinnützigen Zwecke, konzentrieren können.

Mit unseren umfangreichen Service Rechnungswesen bieten wir Ihnen jederzeit aktuelle und verlässliche Finanzkennzahlen sowie spezielle Kostenrechnungssysteme für die interne Steuerung und die Mittelverwendungsnachweise. Hierbei verwenden wir nach Ihren Wünschen auch den digitalen Datentransfer über DATEV Unternehmen online.

Neben der laufenden Korrespondenz mit der Finanzverwaltung unterstützen wir Sie bei der Kommunikation mit Banken, Immobilien- und Vermögensverwaltern, Fördermittelgebern und auch mit der Stiftungsaufsicht hinsichtlich der Erfüllung stiftungsrechtlicher Anforderungen.

Bezüglich der Beratung und der Zusammenarbeit in einzelnen Teilbereichen, die entweder teilweise oder vollständig durch uns abgewickelt werden können, entwickeln wir regelmäßig mandantenspezifische Lösungen, die wir im laufenden Betrieb auch turnusmäßig auf Verbesserungspotenziale prüfen.

Unsere Expertise – ausgewählte Beispiele:

Steuerliche Gestaltungsberatung

  • Gründung von gemeinnützigen Organisationen/Errichtung von Stiftungen
  • Gestaltung der Satzung unter Berücksichtigung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen der Finanzverwaltung
  • Aufrechterhaltung der Gemeinnützigkeit
  • Abgrenzung und Gestaltung von ideellem Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben
  • Umwandlungen/Umstrukturierungen von gemeinnützigen Organisationen
  • Investitionsplanungen
  • Sanierungsberatung
  • Steuerliche Optimierung von Vergütungsmodellen


Steuererklärungen für gemeinnützige Organisationen

Service Rechnungswesen

  • Finanzbuchhaltung und weitergehende Serviceleistungen (auch mit digitalem Belegtransfer über Unternehmen online)
  • Unterstützung beim Einzug von Mitgliedsbeiträgen
  • Unterstützung bei Spendenbescheinigungen
  • Unterstützung bei (Mittelverwendungs-)Planung und Controlling
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Jahresabschlüsse und Jahresrechnungen
  • Stiftungsberichte
  • Mittelverwendungsnachweise

Wirtschaftsprüfung

  • Prüfung und prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen nach gesetzlichen und/oder satzungsmäßigen Anforderungen
  • Tätigkeiten der Internen Revision
  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG
  • Zuschuss- und Mittelverwendungsprüfungen nach nationalen und internationalen Standards
  • Beratung, Implementierung oder Prüfung von z. B. Risiko Management Systemen und Compliance Management Systemen 
  • Unternehmensbewertungen und Wertgutachten
  • Prüfung bzw. Erstellung von Businessplänen, Sanierungsplänen und Fortführungsprognosen

Kontakt

Wir stehen mit Rat und Tat zur Seite. Bitte sprechen Sie uns an.

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