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Service Rechnungswesen

Wir bieten Ihnen eine Vielzahl an (digitalen) Dienstleistungen, die nach dem Baukastenprinzip entsprechend Ihrer Individuellen Anforderungen konfiguriert werden können.

Unser Service Rechnungswesen bietet Ihnen viele Vorteile

Es gibt viele gute Gründe, Leistungen aus den Bereichen Rechnungswesen und Finanzbuchhaltung sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen auf Korthäuer & Partner als leistungsfähigen Dienstleister auszulagern.

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DATEV Mitglied

Software und IT-Lösungen der Datev

Wir arbeiten grundsätzlich mit Software und IT-Lösungen der DATEV, so dass Datensicherheit ebenso wie gesetzesaktuelle Programmversionen jederzeit gewährleistet ist.

Dies ist sowohl in der Finanz- als auch in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung aufgrund des permanenten Wandels in der Gesetzgebung von großer Bedeutung.

Auf Ihren Wunsch können unsere Mitarbeiter auch Daten in Ihrem ERP-System verarbeiten.

Bezüglich der Zusammenarbeit in einzelnen Teilbereichen, die entweder teilweise oder vollständig durch uns abgewickelt werden können, entwickeln wir regelmäßig mandantenspezifische Lösungen, die wir im laufenden Betrieb auch turnusmäßig auf Verbesserungspotentiale prüfen.

Sprechen Sie uns gerne an, um in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch Ihre Anforderungen und unsere Lösungsansätze abzustimmen.

Unsere Expertise – ausgewählte Beispiele:

Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie die lückenlose Aufzeichnung sämtlicher Geschäftsvorfälle und erstellen die erforderlichen Auswertungen.

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Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Die Regelungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht werden zunehmend komplizierter. Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber mit unserem qualifizierten Team.

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Unterstützung bei Planung und Controlling

  • Betriebswirtschaftliche Analyse und Beratung
  • Erstellung von Plan-Ist-Vergleichen sowie von Controllingberichten
  • Erstellung individueller betriebswirtschaftlicher Auswertungen
  • Integrierte Vermögens-, Finanz-, Liquiditäts- und Erfolgsplanung
  • Investitionsplanung

Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen

  • auf Basis der von Ihnen oder uns geführten Finanzbuchhaltung
  • auf Wunsch mit Plausibilitätsbeurteilungen
  • mit Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses nebst Anlagen
  • mit Bescheinigung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft über die Erstellung des Abschlusses

Kontakt

Wir stehen mit Rat und Tat zur Seite. Bitte sprechen Sie uns an.

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